Familienrecht

Zum Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Familienrecht gehört insbesondere

  • die Beratung beim Abschluß von Ehe- oder Partnerschaftsverträgen zu verschiedensten Zeitpunkten, sei es vor Eheschließung unter Beachtung der geplanten Arbeitsteilung in der Ehe oder bestehender Unternehmensbeteiligungen, sei es bei gravierenden Änderungen in den tatsächlichen Grundlagen der Ehe z.B. bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit und damit veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Problemen im bestehenden güterrechtlichen Ausgleichsmechanismus oder erst im Rahmen einer anstehenden Ehescheidung mit dem Ziel der einvernehmlichen, kostengünstigen und schnellen Lösung der Folgesachen
  • die Vertretung im Scheidungsverfahren selbst sowie
  • bei allen Fragen des Unterhaltsrecht, also des Ehegattenunterhalts während bestehender Ehe oder in der Zeit der Trennung wie auch nach Rechtskraft der Scheidung und des Kindesunterhalts.
    Dieser unterscheidet den Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder mit ihren zusätzlichen Ansprüchen auf Sonder- und Mehrbedarf . Hierzu zählen z.B. Kosten der Kommunion bzw. Konfirmation oder von Klassenfahrten (Sonderbedarf) oder z.B. Nachhilfekosten und Kosten länger dauernder Heilbehandlungen (Mehrbedarf) und
  • der Regelung der elterlichen Sorge sowie des Umgangs der Eltern – ggf. auch der Großeltern – mit den Kindern oder auch umgekehrt.
    Hier wird großer Wert darauf gelegt, die Kinder nicht zum Spielball zwischen den Eltern werden zu lassen, sondern an einer Lösung zu arbeiten, die beide Eltern gemeinsam ihren Kindern vorstellen können, da diese dann auch ohne Konflikt- und Loyalitätsprobleme aller Beteiligter gelebt werden kann. Soweit sich dies nicht realisieren läßt, vertrete ich die dem Wohl des Kindes dienenden Interessen auch nachhaltig bei Gericht.
  • die Klärung von Fragen rund um die Vermögensauseinandersetzung, d.h. der Aufteilung gemeinsamer Aktiva und Passiva, z.B. gemeinsamer Immobilien und Konten aber auch gemeinsamer Schulden
  • die güterrechtliche Ausgleichsberechnung sei es im Güterstand der (modifizierten) Zugewinngemeinschaft oder der Gütergemeinschaft auch unter Beachtung möglicher Rückfoderungsansprüche von Schwiegereltern
  • die Unterstützung bei Regelungenpunkten zu Hausrat und Ehewohnung – hier ggf. auch unter Einbindung des Vermieters
  • die Einbeziehung erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten