Arbeitsrecht

Ich vertrete in gleicher Weise Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich des Individual – wie auch des Kollektivarbeitsrechts. Hierzu gehört insbesondere

  • die Klärung von Statusfragen
    d.h. bei bestehender freier Mitarbeit die Feststellung der Eigenschaft ”Arbeitnehmer oder Selbständiger” nach den von Gesetz und Rechtsprechung herausgearbeiteten Abgrenzungskriterien mit Aufklärung zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Einordnung oder im Vorfeld der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Unterstützung bei der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen und vertraglichen Grundlagen
  • die Vertretung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Prüfung des Arbeitsvertrages oder Erstellung desselben unter maximal möglicher Beachtung der Zielsetzungen des Mandanten. Hierbei ist insbesondere der Einfluß der Regelungen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Arbeitsrecht zu beachten.
  • die Geltendmachung oder auch Abwehr aller aus dem Arbeitsverhältnis stammender Ansprüche, seien es Gehaltsansprüche inkl. des Anspruchs auf Überstundenvergütung oder der Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle oder Ansprüche auf Urlaubsgewährung in Natur oder im Einzelfall als Abgeltung.
  • die außergerichtliche wie auch gerichtliche Vertretung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch ordentliche oder außerordentlich Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
  • die Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei alle Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten